Da die EEB die monatlichen Kosten für die ausgegebene Fahrkarte trägt, sollte eine Fahrkarte die nicht genutzt wird, umgehend an das Sekretariat der besuchten Schule oder an die EEB direkt zurückgegeben werden. Evtl. kann sogar ein Ausgleichsbetrag durch die EEB bei Rückgabe der Fahrkarte an den Schüler/ die Erziehungsberechtigten gezahlt werden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne bei der EEB melden.