Liebe Kunden,
Die EEB hat den Anspruch, Sie von früh bis spät sicher, pünktlich und bequem zu Ihrem jeweiligen Ziel zu befördern. Wenn Sie dennoch Anlass zur Beschwerde haben, sind unsere Mitarbeiter in Meppen für Sie da.
Kontakt
Haben Sie aber dennoch das Gefühl, dass auf ihre Beschwerde von uns nicht ausreichend oder angemessen reagiert wurde, können Sie sich ab dem 1. März 2011 an die Nahverkehrsschlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB) wenden.
Hier prüfen neutrale Schlichter, ob unsere Sachbearbeiter in ihrem Fall einen Fehler gemacht und ob Sie einen Anspruch gegen unser Unternehmen haben. Entscheidet der Schlichter zu Ihren Gunsten, folgen wir seinem »Urteil«. So können Sie kostenlos, schnell und relativ einfach ihren Fall überprüfen lassen.
Näheres dazu und zur Frage, welche Fälle für ein Schlichtungsverfahren in Betracht kommen, unter
www.nahverkehr-snub.de.
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Haben Sie aber dennoch das Gefühl, dass auf ihre Beschwerde von uns nicht ausreichend oder angemessen reagiert wurde, können Sie sich ab dem 1. März 2011 an die Nahverkehrsschlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB) wenden.
Hier prüfen neutrale Schlichter, ob unsere Sachbearbeiter in ihrem Fall einen Fehler gemacht und ob Sie einen Anspruch gegen unser Unternehmen haben. Entscheidet der Schlichter zu Ihren Gunsten, folgen wir seinem »Urteil«. So können Sie kostenlos, schnell und relativ einfach ihren Fall überprüfen lassen.
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www.nahverkehr-snub.de.
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